So hoch ist die Rente von Margit Bangó, sie könnte sich von ihrer Rente nicht einmal fettes Brot leisten.

Sie ist gezwungen, sogar nach der Pensionierung weiterzuarbeiten, weil sie nicht allein von ihrer Rente leben könnte.

Jetzt braucht sie Geld für einen neuen Zaun, und außerdem trägt sie die Kosten für die Ausbildung ihres Urenkels.

Die Sängerin Bangó Margit hat kürzlich ihren Wohnsitz gewechselt und muss mit 72 Jahren weiterhin neben ihrer Rente arbeiten – berichtet das Magazin Story.

„Ich muss arbeiten, von meiner Rente könnte ich kaum eine einzige Rechnung von vielen bezahlen. (…) Mit siebzigtausend Forint könnte ich nicht leben.

Wir brauchen einen neuen Zaun, und ich zahle auch für die Ausbildung meines Urenkels“, erklärte die Künstlerin dem Magazin.

Sie fügte hinzu, dass sie trotzdem Glück habe, denn in ihrem Bereich „verfällt“ man nicht: Ungarische Volksmusik und Roma-Musik könne man sogar mit 80 Jahren noch singen.

Bangó Margit ist nicht die Einzige, die trotz Pensionierung weiterarbeitet.

Tatsächlich wurden ab dem 1. Juli Kooperativen für Rentner mit flexibler Tätigkeit gegründet, die sich am Modell der studentischen Kooperativen orientieren.

Bangó Margit, verärgert, hat ihre Rentenpapiere zerrissen.

Für die Gründung einer solchen neuen Kooperative sind mindestens zehn Mitglieder notwendig.

Innerhalb dieser Organisationen können auch Mitglieder sein, die keine Rentner sind – bis zu maximal 10 % der Gesamtzahl – jedoch gelten für sie andere steuerliche Regelungen als für Rentner.

Personen im Ruhestand, also Rentner, profitieren von einer günstigen steuerlichen Regelung, wenn sie ihre wirtschaftliche Tätigkeit über eine Kooperative fortsetzen.

Dieses System bietet viele Vorteile, sowohl in Bezug auf die an den Staat zu zahlenden Beiträge als auch hinsichtlich der Beibehaltung zuvor erworbener Sozialleistungen.

Einer der wichtigsten Vorteile für Rentner, die in einer Kooperative arbeiten, ist die Befreiung von den Beitragszahlungen zur Sozialversicherung (Rentenversicherung) und zur Krankenversicherung.

Für Einkünfte, die durch Tätigkeiten in der Kooperative erzielt werden, müssen Rentner keine Renten- (CAS) oder Krankenversicherungsbeiträge (CASS) zahlen, was bedeutet, dass diese Einnahmen nicht wie bei anderen Einkommensarten erheblich gemindert werden.

Die einzige Steuerpflicht in diesem Fall ist die Zahlung einer Einkommensteuer in Höhe von 15 %.

Diese Steuer wird nur erhoben, wenn die Einnahmen bar ausgezahlt werden.

Wenn die Zahlung über ein Bankkonto oder eine andere steuerlich nachverfolgbare Methode erfolgt, kann sich die Regelung ändern, aber grundsätzlich gilt: Es wird nur die 15% Einkommensteuer fällig.

Dieser Ansatz soll ältere Menschen ermutigen, auf dem Arbeitsmarkt aktiv zu bleiben, indem sie ihre Erfahrung und ihr Wissen in verschiedenen Bereichen einbringen können, ohne finanziell benachteiligt zu werden.

Außerdem ermöglicht es Kooperativen, von der Kompetenz und Erfahrung hochqualifizierter Personen zu profitieren, ohne durch zusätzliche Kosten für Steuern und Abgaben belastet zu werden.

Ein weiterer wichtiger Vorteil für Rentner, die in einer Kooperative tätig sind, ist, dass sie ihre volle Rente behalten können, ohne dass zusätzliche Einkünfte die Rentenhöhe beeinflussen.

Mit anderen Worten: Die wirtschaftliche Tätigkeit über eine Kooperative beeinträchtigt nicht den Anspruch auf Rente.

So können Rentner die Rente mit dem durch ihre Arbeit erzielten Einkommen kombinieren und profitieren gleichzeitig von einem zusätzlichen Einkommen und der Anerkennung ihres Beitrags.

Diese Maßnahme unterstützt eine Gruppe von Personen, die zwar offiziell in Rente sind, aber weiterhin beruflich aktiv bleiben möchten oder müssen.

Die Gründe können vielfältig sein: der Wunsch, weiterhin zum Wohl der Gemeinschaft beizutragen, der Bedarf an zusätzlichem Einkommen oder einfach die Leidenschaft für ihr lebenslanges Tätigkeitsfeld.

Aus Sicht der Kooperativen ist die Einbindung von Rentnern vorteilhaft, da diese umfangreiche Berufserfahrung, gutes Marktverständnis und Werte mitbringen, die zur Entwicklung einer stabilen und nachhaltigen Organisation beitragen können.

Darüber hinaus bedeutet die Zusammenarbeit mit Rentnern, wie bereits erwähnt, geringe steuerliche Belastungen, was diese Beschäftigungsform sehr attraktiv macht.

Zusammenfassend ist die steuerliche Regelung für Rentner, die in Kooperativen tätig sind, sowohl für die Einzelpersonen als auch für die wirtschaftlichen Einheiten vorteilhaft.

Die Befreiung von Sozialabgaben und die Möglichkeit, die Rente mit anderen Einkünften zu kombinieren, schaffen einen günstigen rechtlichen Rahmen für die aktive Teilnahme älterer Menschen am Wirtschaftsleben und fördern gleichzeitig Solidarität und Zusammenarbeit in den Gemeinschaften.

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